Netzentwicklungspläne
Im Jahr 2026 soll erstmals ein Netzentwicklungsplan für Gas und Wasserstoff von der Bundesnetzagentur genehmigt werden. Gemäß § 15c EnWG ist die KO.NEP verpflichtet, den Entwurf für den NEP Gas und Wasserstoff spätestens bis zum Ablauf des 31. Mai eines jeden ungeraden Kalenderjahres, erstmals bis zum Ablauf des 31. Mai 2025, zu veröffentlichen.
Alle Netzentwicklungspläne bis einschließlich NEP Gas 2022-2032 sind im Archiv auf der Website des FNB Gas verfügbar.