IDEALTYPISCHE SCHRITTE BEI DER ERARBEITUNG DES NETZENTWICKLUNGSPLANS GAS UND WASSERSTOFF
Die Fernleitungsnetzbetreiber und die Betreiber von Wasserstofftransportnetzen sind verpflichtet, gemeinsam alle zwei Jahre, erstmals im Jahr 2024, einen Szenariorahmen für den NEP Gas und Wasserstoff zu erstellen und an die Koordinierungsstelle zu übermitteln. Die Koordinierungsstelle legt den Entwurf des Szenariorahmens der BNetzA spätestens bis zum Ablauf des 30. Juni eines jeden geraden Kalenderjahres zur Genehmigung vor.
Der Szenariorahmen umfasst mindestens drei Szenarien, die mindestens für die nächsten zehn und höchstens 15 Jahre die Bandbreite wahrscheinlicher Entwicklungen im Rahmen der klima- und energiepolitischen Ziele der Bundesregierung abdecken. Drei weitere Szenarien müssen das Jahr 2045 betrachten und eine Bandbreite von wahrscheinlichen Entwicklungen darstellen, welche sich an den gesetzlich festgelegten sowie weiteren klima- und energiepolitischen Zielen der Bundesregierung ausrichten.
Die Betreiber von Fernleitungsnetzen und die regulierten Betreiber von Wasserstofftransportnetzen sind verpflichtet, alle betroffenen Netzbetreiber bei der Erstellung des Szenariorahmens angemessen einzubinden. Dies betrifft insbesondere Betreiber von Gasverteilernetzen, von Wasserstoffnetzen, die kein Transportnetz darstellen, von sonstigen Leitungsinfrastrukturen, die auf Wasserstoffleitungen umgestellt werden können, und von Elektrizitätsversorgungsnetzen.
Um dieser Anforderung Rechnung zu tragen, haben die Netzbetreiber unter dem Dach der KO.NEP z.B. einen Arbeitskreis Netztransformation ins Leben gerufen, in dem der Austausch zu netzplanerischen Themen zwischen VNB und FNB bzw. H2-Transportnetzbetreibern stattfindet.
Zudem findet eine engere Abstimmung zwischen FNB und ÜNB statt. So haben FNB und ÜNB für den Szenariorahmen für den Netzentwicklungsplan 2025 erstmalig eine gemeinsame Marktabfrage über die Infrastrukturbedarfe für Strom und Wasserstoff (inkl. Power-to-Gas) durchgeführt.
Beteiligte
Regulierte Fernleitungsnetzbetreiber und regulierte Betreiber von Wasserstofftransportnetzen
Ergebnis
Entwurf des Szenariorahmens
Mit dem Szenariorahmen legen die Fernleitungsnetzbetreiber und regulierten Betreiber von Wasserstofftransportnetzen angemessene Annahmen über die Entwicklung der Produktion, der Versorgung und des Verbrauchs von Gas und Wasserstoff und deren Austausch mit anderen Ländern sowie der Dekarbonisierung vor. Dabei werden beispielsweise geplante Investitionsvorhaben in die regionale und gemeinschaftsweite Netzinfrastruktur sowie in Gas- und Wasserstoffspeicheranlagen und LNG-Wiederverdampfungsanlagen berücksichtigt. Der Szenariorahmen muss die Festlegungen der Systementwicklungsstrategie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz sowie lokale oder regionale Wärmepläne angemessen berücksichtigen. Die BNetzA veröffentlicht den Entwurf des Szenariorahmens auf ihrer Internetseite und gibt der Öffentlichkeit einschließlich tatsächlicher oder potenzieller Netznutzer sowie betroffener Netzbetreiber Gelegenheit Stellung zu nehmen.
Beteiligte
Öffentlichkeit/ Bundesnetzagentur
Ergebnis
Stellungnahmen
Die BNetzA genehmigt den Szenariorahmen unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung innerhalb einer gesetzlichen Sollfrist von sechs Monaten nach Übermittlung des Szenariorahmens durch die Koordinierungsstelle an die BNetzA.
Beteiligte
Bundesnetzagentur
Ergebnis
Bestätigter Szenariorahmen
Auf Basis der Vorgaben des bestätigten Szenariorahmens erarbeiten die Fernleitungsnetzbetreiber und Betreiber von Wasserstofftransportnetzen den 1. Entwurf des NEP Gas und Wasserstoff und übermitteln ihn an die Koordinierungsstelle. Der NEP Gas und Wasserstoff muss alle wirksamen Maßnahmen zur bedarfsgerechten und effizienten Optimierung, zur Verstärkung und zum Ausbau der Netze enthalten. Bei der Auswahl der Maßnahmen sind die Verteilnetzbetreiber angemessen zu beteiligen. Der Umsetzung der klimapolitischen Ziele der Bundesregierung sowie der Versorgungssicherheit ist in besonderer Weise Rechnung zu tragen. Der Umsetzungsbericht wird rückblickend für den letzten NEP-Zyklus in das NEP-Dokument integriert.
Beteiligte
Regulierte Fernleitungsnetzbetreiber und regulierte Betreiber von Wasserstofftransportnetzen
Ergebnis
1. Entwurf NEP
Bevor die Koordinierungsstelle den Entwurf des NEP Gas und Wasserstoff der BNetzA vorlegt, veröffentlicht sie ihn auf ihrer Internetseite und gibt der Öffentlichkeit einschließlich tatsächlicher und potenzieller Netznutzer sowie betroffener Netzbetreiber Gelegenheit zur Stellungnahme. Der Entwurf ist spätestens bis zum Ablauf des 31. Mai eines jeden ungeraden Kalenderjahres zu veröffentlichen.
Beteiligte
Öffentlichkeit / Marktteilnehmer
Ergebnis
Stellungnahmen
Auf Basis der eingegangenen Stellungnahmen und Konsultationsergebnisse wird der überarbeitete NEP Gas und Wasserstoff unverzüglich nach Fertigstellung, jedoch spätestens zehn Monate nach Genehmigung des Szenariorahmens durch die Koordinierungsstelle an die BNetzA zur Bestätigung übermittelt. Die BNetzA kann von den Betreibern von Fernleitungsnetzen und den Betreibern von Wasserstofftransportnetzen Änderungen des 2. Entwurfs des NEP Gas und Wasserstoff verlangen. Die Betreiber von Fernleitungsnetzen und die regulierten Betreiber von Wasserstofftransportnetzen sind verpflichtet, den NEP Gas und Wasserstoff unverzüglich entsprechend des Änderungsverlangens anzupassen. Die Koordinierungsstelle ist verpflichtet, den geänderten NEP Gas und Wasserstoff unverzüglich der BNetzA vorzulegen.
Beteiligte
Koordinierungsstelle/ Bundesnetzagentur
Ergebnis
2. Entwurf NEP & Änderungsverlangen
Die BNetzA koordiniert eine abschließende öffentliche Konsultation des NEP-Entwurfs. Die Regulierungsbehörde soll den NEP Gas und Wasserstoff unter Berücksichtigung der Öffentlichkeitsbeteiligung mit Wirkung für die Fernleitungsnetzbetreiber und die regulierten Betreiber von Wasserstofftransportnetzen spätestens bis zum Ablauf des 30. Juni eines jeden geraden Kalenderjahres bestätigen.
Beteiligte
Öffentlichkeit / Bundesnetzagentur
Ergebnis
Bestätigung NEP Gas und Wasserstoff