Koordinierungsstelle für Netzentwicklungsplanung Gas und Wasserstoff (KO·NEP)

Wir koordinieren die Erarbeitung der Szenariorahmen und Netzentwicklungspläne Gas und Wasserstoff durch die verpflichteten Netzbetreiber und legen diese alle zwei Jahre der BNetzA vor.

Die KO.NEP fungiert als zentraler Ansprechpartner für Behörden und Marktteilnehmer zu Fragen der Netzentwicklungsplanung im Bereich Gas und Wasserstoff. Sie ist auch für die Schaffung und den Betrieb der gesetzlich vorgeschriebenen Datenbanken für das Gas- und Wasserstoffnetz zuständig.

Die KO.NEP bietet zudem eine zentrale Plattform für die Entwicklung aufeinander abgestimmter Planungsprozesse mit den Gas-Verteilernetzen und den Strom-Übertragungsnetzbetreibern.

Stefan Mellahn und Zana Aga stellen die Koordinierungsstelle für die integrierte Netzentwicklungsplanung Gas und Wasserstoff vor.

EnWG

Rechtliche Grundlagen

Die oben aufgeführten Aufgaben der KO.NEP sind in § 15a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) geregelt. An der Einrichtung und Erfüllung der Aufgaben der Koordinierungsstelle können demnach alle Betreiber von Fernleitungsnetzen und alle regulierten Betreiber von Wasserstofftransportnetzen in gleicher und diskriminierungsfreier Weise mitwirken.

Netzentwicklungsplanung

Vom Szenariorahmen zum Netzentwicklungsplan

Der integrierte Netzentwicklungsplan Gas und Wasserstoff wird alle zwei Jahre vorgelegt. Ihm voran geht der ausführliche Szenariorahmen.

Der Szenariorahmen enthält die Annahmen über die Entwicklung der Produktion, der Versorgung und des Verbrauchs sowie über den Austausch mit anderen Ländern. Auf Grundlage des von der BNetzA genehmigten Szenariorahmens entwerfen die Beteiligten den Netzentwicklungsplan. Dieser wird ebenfalls geprüft und bestätigt.

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