Die Bundesnetzagentur hat am 30. April 2025 den Szenariorahmen Gas und Wasserstoff für den Netzentwicklungsplan 2025–2037/2045 genehmigt. Zusammen mit dem Szenariorahmen Strom bildet er die Grundlage für eine koordinierte Planung der Energieinfrastrukturen Deutschlands.
Der Szenariorahmen beinhaltet mehrere Szenarien, die unterschiedliche Entwicklungen bei Gasverbrauch, erneuerbaren Energien, Wasserstoffnutzung und dem Ausstieg aus Erdgas abbilden. Erstmals werden auch gemeinsame Annahmen für Strom- und Gas-/Wasserstoffnetze verwendet, um eine integrierte Infrastrukturplanung zu ermöglichen. Die genehmigten Szenarien dienen nun als Basis für den 1. Entwurf des Netzentwicklungsplans Gas und Wasserstoff 2025-2037/2045.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Bundesnetzagentur.
Am 01. Juli 2024 hat die Koordinierungsstelle (KO.NEP) fristgerecht den Entwurf des Szenariorahmens Gas/Wasserstoff für den kommenden Netzentwicklungsplan Gas und Wasserstoff der Bundesnetzagentur zur Genehmigung vorgelegt.
Die Bundesnetzagentur hat am 02. September 2024 die Konsultation zu den Entwürfen der Szenariorahmen für Gas/Wasserstoff und Strom gestartet. Die Konsultation läuft bis zum 30. September 2024. Online-Veranstaltungen zur Vorstellung und Diskussion der Szenariorahmen finden am 13. und 16. September 2024 statt. Alle Informationen zur Konsultation finden sich auf der Website der BNetzA.
Erstmals werden die beiden Szenariorahmen gleichzeitig konsultiert, um eine integrierte Betrachtung der Entwicklungen hin zu einem klimaneutralen Energiesystem in Deutschland zu ermöglichen.
Die Fernleitungsnetzbetreiber betrachten im Szenariorahmen Gas/Wasserstoff insgesamt vier Szenarien. Drei szenarienbasierte Ansätze, welche auf den BMWK-Langfristszenarien beruhen, betrachten die Zieljahre 2037 und 2045. Ein bedarfsorientiertes Szenario betrachtet die Zieljahre 2030 und 2037.
Die Bundesnetzagentur wird auf Grundlage der Konsultationsstellungnahmen die Szenariorahmen genehmigen. Auf Basis der genehmigten Szenariorahmen werden die Fernleitungsnetzbetreiber dann Netzausbau- und Umstellungsmaßnahmen für den Netzentwicklungsplan Gas/Wasserstoff 2025 ermitteln.
Am 01.07.2024 hat die Koordinierungsstelle (KO.NEP) den Entwurf des Szenariorahmens für den kommenden Netzentwicklungsplan Gas und Wasserstoff der Bundesnetzagentur zur Genehmigung vorgelegt. Die Bundesnetzagentur sichtet nunmehr den Entwurf des Szenariorahmens und bereitet die Konsultation mit der Öffentlichkeit vor. Gelegenheit zur Äußerung haben die Öffentlichkeit, einschließlich tatsächlicher oder potenzieller Netznutzer, sowie betroffene Netzbetreiber, hier insbesondere die Betreiber von Gasverteilernetzen, von Wasserstoffnetzen, die kein Transportnetz darstellen, von sonstigen Leitungsinfrastrukturen, die auf Wasserstoffleitungen umgestellt werden können, und von Elektrizitätsversorgungsnetzen. Innerhalb von sechs Monaten nach Vorlage des Entwurfs bei der Regulierungsbehörde soll die Genehmigung des Szenariorahmens 2025 erfolgen. Dabei soll die Regulierungsbehörde die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung berücksichtigen.
Vielen Dank für Ihr Interesse an der deutschlandweiten Abfrage von Infrastrukturbedarfen für das Strom- und Wasserstoffnetz. In der Marktabfrage für Wasserstoffprojekte (WEB) sind insgesamt 1724 Projektmeldungen eingegangen. Mit Ablauf der Frist am 22.03.2024 wurden die gemeldeten Daten mit einem Schreibschutz versehen und gelten als gemeldet. Die gemeldeten Projekte verbleiben in der zugehörigen Datenbank und können dort auch nach dem 22.03.2024 noch von den Projektmeldenden eingesehen – allerdings nicht mehr verändert oder gelöscht – werden.
Die Ergebnisse der Marktabfrage für Wasserstoffprojekte (WEB) werden im Szenariorahmen für den Netzentwicklungsplan Gas und Wasserstoff dargestellt. Danach erfolgt eine Konsultation und Bestätigung des Szenariorahmens durch die Bundesnetzagentur.
FNB fragen Kapazitätsreservierungen und Kapazitätsausbauansprüche gemäß §§ 38/39 GasNZV für Speicher, Produktions- und LNG-Anlagen sowie Kraftwerke ab
Vorarbeiten für ersten integrierten Netzentwicklungsplan Gas und Wasserstoff 2025 schreiten weiter voran
Nach dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung haben die FNB und die regulierten Betreiber von Wasserstofftransportnetzen bis zum 30. Juni 2024 den Szenariorahmen für den ersten integrierten Netzentwicklungsplan Gas und Wasserstoff zu erstellen. Zur Ermittlung der Kapazitätsbedarfe im Fernleitungsnetz fragen die FNB ab heute Kapazitätsreservierungen und Kapazitätsausbauansprüche gemäß §§ 38/39 GasNZV für Speicher, Produktions- und LNG-Anlagen sowie Kraftwerke ab. Die vorgenannten Marktteilnehmer sind aufgerufen, ihre Kapazitätsreservierungen und Kapazitätsausbauansprüche bis zum 1. Mai 2024 zu melden. Dafür haben die FNB auf der Webseite des FNB Gas Kriterien veröffentlicht, die ebenfalls bis zum 1. Mai 2024 erfüllt sein müssen, um in den Szenariorahmen aufgenommen zu werden.
Die FNB weisen explizit auf eine Verfahrensänderung gegenüber den bisherigen Netzentwicklungsplanprozessen aufgrund der vorgesehenen neuen gesetzlichen Vorgaben im Energiewirtschaftsgesetz zu integrierten Netzentwicklungsplanung Gas und Wasserstoff hin. Danach wird der Szenariorahmen nicht mehr von den Fernleitungsnetzbetreibern, sondern von der Bundesnetzagentur konsultiert. Eine Berücksichtigung von Anfragen, die während der Konsultation und somit nach der Vorlage des Szenariorahmens durch die FNB bei der BNetzA eingehen bzw. eine spätere Einreichung direkt bei der BNetzA ist damit nach Auffassung der BNetzA ausgeschlossen. Dementsprechend können nur die bis zum 1. Mai 2024 eingegangenen Anfragen im Szenariorahmen 2024 und im integrierten Netzentwicklungsplan Gas und Wasserstoff 2025 berücksichtigt werden.
Integrierte Netzplanung für das Energiesystem der Zukunft: Start der ersten gemeinsamen Marktabfrage von ÜNB und FNB
Heute startet die erste gemeinsame Abfrage von Infrastrukturbedarfen der Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreiber (ÜNB und FNB) für die Erstellung der Szenariorahmenentwürfe für die Netzentwicklungspläne Strom sowie Gas und Wasserstoff.
Die Abfrage zielt darauf ab, Informationen zur zukünftigen Erzeugung (einschließlich Power-to-Gas-Anlagen), Einspeisung, Speicherung und Verwendung von Wasserstoff sowie zum Stromverbrauch von Großverbrauchern (einschließlich Großbatteriespeichern) einzelner Marktteilnehmer sowie von Gasverteilernetzbetreibern (VNB) zu erfassen. Unter Großverbrauchern Strom verstehen die Netzbetreiber Betriebe ab einer künftigen Anschlussleistung von 10 Megawatt. Für Bedarfsmeldungen im Wasserstoff gilt diese Mindestgrenze nicht. Kunden im Verteilernetz werden vor Abgabe einer Wasserstoffmeldung gebeten, sich mit ihrem Netzbetreiber abzustimmen.
Marktteilnehmer sind aufgerufen, ihre Bedarfe bis zum 22. März 2024 auf der gemeinsamen Abfrageplattform zu melden:
https://infrastrukturbedarf-abfrage-nep.de/
Die Marktabfrage bildet die Grundlage für eine verlässliche und abgestimmte Infrastrukturplanung und ist ein Meilenstein für die Sektorenkopplung.
In einem gemeinsamen öffentlichen Webinar am 14. Februar um 14:00 Uhr stellen die Netzbetreiber die Abfrageplattform vor. Anschließend beantworten die Experten der ÜNB und FNB die Fragen der Marktteilnehmer und VNB. Anmeldungen zum Webinar sind ab sofort über die Abfrageplattform möglich.
Weitere Informationen finden Sie in den FAQ.
Die ambitionierten Ziele der Klimaneutralität bis 2045 und die damit verbundene Transformation von Industrie und Energiesystem erfordern eine gemeinsam koordinierte Entwicklung der Infrastrukturen für Strom, Gas und Wasserstoff. Der umfassende Umbau der Energielandschaft führt zu zahlreichen neuen Projekten, Verbrauchern, Erzeugern und Speichern. Um diesen Akteuren Planungssicherheit bezüglich der zukünftigen Energieversorgung zu bieten, ist es entscheidend, dass die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) und Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) die konkreten Bedarfe der Branche kennen. Mit einer Beteiligung an der Marktabfrage unterstützen die Meldenden zudem die Planung des integrierten Energiesystems der Zukunft.
Die ÜNB und FNB setzen nun mit einer erstmalig gemeinsam durchgeführten Abfrage über die Infrastrukturbedarfe für Strom und Wasserstoff einen Meilenstein für die Sektorenkopplung. Mithilfe eigens entwickelter Web-Applikationen werden die Netzbetreiber bestehende und potenzielle Kunden nach ihren zukünftigen Bedarfen befragen. Auf Grundlage dieser Informationen können die Netzbetreiber die entsprechende Infrastruktur bedarfsgerecht entwickeln und so eine verlässliche Energieversorgung der Zukunft sicherstellen.
Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, unterstützt die gemeinsame Marktabfrage als Genehmigungsbehörde: „Für die Netzentwicklungsplanung in den Bereichen Strom sowie Gas und Wasserstoff ist eine möglichst genaue Prognose zukünftiger Entwicklungen die wichtigste Grundlage aussagekräftiger Ergebnisse. Die Bundesnetzagentur unterstützt die gemeinsame Abfrage der Übertragungsnetzbetreiber und Fernleitungsnetzbetreiber ausdrücklich und möchte für ein reges Feedback seitens der angesprochenen Marktteilnehmer werben. Ein über die Plattform vereinheitlichtes und kanalisiertes Melden von Projekten hilft immens, eine robuste gemeinsame Datengrundlage zu schaffen und so die Qualität und Stichhaltigkeit der Netzentwicklungsplanung weiter zu verbessern.“
Gemäß Energiewirtschaftsgesetz tragen die ÜNB und FNB die Verantwortung für die Erstellung der Netzentwicklungspläne (NEP) für Strom sowie für Gas und Wasserstoff. Zu Beginn eines jeden NEPs werden Szenariorahmen definiert, wobei konkrete Bedarfe und nationale energie- und klimapolitische Zielsetzungen eine entscheidende Rolle spielen. In Vorbereitung auf die Erstellung der Szenariorahmen 2024 führen die ÜNB und FNB vom 7. Februar 2024 bis zum 22. März 2024 die Marktabfrage bei bestehenden und potenziellen Kunden durch.
Die Abfrage zielt darauf ab, Informationen zur zukünftigen Wasserstofferzeugung (einschließlich Power-to-Gas-Anlagen), -speicherung und -verwendung sowie zum Stromverbrauch von Großverbrauchern (einschließlich Großbatteriespeichern) einzelner Marktteilnehmer sowie von Verteilernetzbetreibern (VNB) zu erfassen. Unter Großverbrauchern Strom verstehen die Netzbetreiber Betriebe ab einer künftigen Anschlussleistung von 10 Megawatt. Marktteilnehmer sind aufgerufen, ihre Bedarfe bis zum 22. März 2024 zu melden.
Zu Beginn der gemeinsamen Abfrageplattform am 7. Februar 2024 werden ÜNB und FNB detaillierte Informationen zur Verfügung stellen. Zusätzlich bieten ÜNB und FNB am 14. Februar um 14:00 Uhr ein gemeinsames öffentliches Webinar zur Beantwortung von Fragen der Marktteilnehmer und VNB an. Anmeldungen sind ab dem 7. Februar über die Abfrageplattform möglich.