12.02.2024

Abfrage gemäß §§ 38/39 GasNZV

Kapazitätsreservierungen und Kapazitätsausbauansprüche für Speicher, Produktions- und LNG-Anlagen

Vorarbeiten für ersten integrierten Netzentwicklungsplan Gas und Wasserstoff 2025 schreiten weiter voran

Nach dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung haben die FNB und die regulierten Betreiber von Wasserstofftransportnetzen bis zum 30. Juni 2024 den Szenariorahmen für den ersten integrierten Netzentwicklungsplan Gas und Wasserstoff zu erstellen. Zur Ermittlung der Kapazitätsbedarfe im Fernleitungsnetz fragen die FNB ab heute Kapazitätsreservierungen und Kapazitätsausbauansprüche gemäß §§ 38/39 GasNZV für Speicher, Produktions- und LNG-Anlagen sowie Kraftwerke ab. Die vorgenannten Marktteilnehmer sind aufgerufen, ihre Kapazitätsreservierungen und Kapazitätsausbauansprüche bis zum 1. Mai 2024 zu melden. Dafür haben die FNB auf der Webseite des FNB Gas Kriterien veröffentlicht, die ebenfalls bis zum 1. Mai 2024 erfüllt sein müssen, um in den Szenariorahmen aufgenommen zu werden.

Die FNB weisen explizit auf eine Verfahrensänderung gegenüber den bisherigen Netzentwicklungsplanprozessen aufgrund der vorgesehenen neuen gesetzlichen Vorgaben im Energiewirtschaftsgesetz zu integrierten Netzentwicklungsplanung Gas und Wasserstoff hin. Danach wird der Szenariorahmen nicht mehr von den Fernleitungsnetzbetreibern, sondern von der Bundesnetzagentur konsultiert. Eine Berücksichtigung von Anfragen, die während der Konsultation und somit nach der Vorlage des Szenariorahmens durch die FNB bei der BNetzA eingehen bzw.  eine spätere Einreichung direkt bei der BNetzA ist damit nach Auffassung der BNetzA ausgeschlossen. Dementsprechend können nur die bis zum 1. Mai 2024 eingegangenen Anfragen im Szenariorahmen 2024 und im integrierten Netzentwicklungsplan Gas und Wasserstoff 2025 berücksichtigt werden.